Innsbruck, 22.9.2017 | Nach 20-monatiger Hängepartie hat die Diözese Innsbruck einen neuen Bischof. Wir fordern die grundlegende Reform des Ernennungsprozesses.
Rom hat nach von der Diözese Innsbruck noch nicht bestätigten Berichten mit MMag. Hermann Glettler einen neuen Bischof der Diözese Innsbruck ernannt, der Laien und Priestern wenig bekannt ist und von auswärts kommt. Mit Befremden müssen wir das zur Kenntnis nehmen.
Beim Treffen des Priester- und Laienrates der Diözese Innsbruck am 9.1.2016 wurden in einem qualifizierten Prozess ein Anforderungsprofil für einen künftigen Bischof der Diözese erstellt und geeignete Kandidaten dafür ermittelt. Hermann Glettler war zwar nicht unter den 14 vorgeschlagenen Personen, die das größte Vertrauen gefunden hatten, erfüllt aber in hohem Maß das erstellte Anforderungsprofil.
Diese Form der Beteiligung des Kirchenvolkes der Diözese an der Ermittlung des künftigen Bischofs vor 20 Monaten wurde von Bischof Dr. Manfred Scheuer angeregt und vom Apostolischen Nuntius Erzbischof Peter Zurbriggen gutgeheißen.
Größten Unmut hat die 20-monatige Dauer des Ernennungsprozesses eines neuen Bischofs hervorgerufen. Dass es die Verantwortlichen in Rom dabei auch nicht für nötig gehalten haben, Erklärung oder Rechenschaft zu geben, zeugt von abgehobener, zentralistischer Machtausübung eines Systems.
Die grundlegende Reform des Prozesses der Bischofsernennungen ist unverzichtbar! Die Beteiligung der Verantwortlichen und des Kirchenvolkes einer Diözese darf nicht vom Wohlwollen Einzelner abhängen, sondern muss kirchenrechtlich bindend werden.
Papst Franziskus selbst hat bei der 50-Jahr-Feier der Bischofssynode im Oktober 2015 eine Dezentralisierung eingemahnt und an das Anliegen erinnert, „'gemeinsam voranzugehen' – Laien, Hirten und der Bischof von Rom“. Das derzeitige Vorgehen bei Bischofsernennungen missachtet diesen Wesenszug der Kirche, basiert auf dem Misstrauen gegenüber der Ortskirche und geschieht unter erheblicher Geringschätzung der Würde des Kirchenvolkes. Über Jahrhunderte hindurch war dagegen die Wahl des Bischofs durch Klerus und Volk die Weise der Bischofsbestellung schlechthin: „Wer allen vorstehen soll, muss auch von allen gewählt werden.“ (Papst Leo I., der Große, 440-461)
Aus biblischen, theologischen, spirituellen und kirchenbürgerrechtlichen Gründen ist eine Reform überfällig:
Frauen und Männer des diözesanen Kirchenvolkes, besonders die gewählten und ernannten Verantwortlichen der diözesanen und dekanatlichen Räte, sind bei der Ernennung eines Bischofs mitverantwortlich zu beteiligen.
Schluss mit der Geheimniskrämerei, welche Personen wozu befragt werden und wer die Entscheidungen nach welchen Kriterien trifft! Der Prozess der Bischofs-ernennungen ist unter Wahrung der Vertraulichkeit transparent zu gestalten. Dabei soll auch die bewährte Tradition der gemeinsamen spirituellen Entscheidungsfindung angewendet und fruchtbar gemacht werden.
Die Kirchenleitung hat die Verantwortung, unter Einbindung der Ortskirche, in wesentlich kürzerer Zeit (im Konzil von Chalcedon, 451, wurden 3 Monate dafür bestimmt) für eine Bischofsnachfolge zu sorgen.
Der derzeitige Modus der Bischofsernennungen zeigt die Dringlichkeit einer Erneuerung der Theologie des Amtes des Bischofs und des Priesters auf Grundlage eines evangelien- und zeitgemäßen Kirchen- und Gottesbildes.
Vom neuen Bischof erwarten wir gemäß der Einladung von Papst Franziskus mutige Vorschläge für die Erneuerung der Kirche. Dazu werden wir die Zusammenarbeit mit ihm suchen und wünschen ihm Gottes Geist und Segen!